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Änderungen der Schankanlagenverordnung

Wie Sie sicher wissen, hat sich die Getränkeschankanlagenverordnung wieder einmal geändert. Als Betreiber einer Schankanlage müssen Ihre Getränkeleitungen seit dem 01.11.96 mit dem Hinweis Getränkeleitung versehen sein. Am einfachsten geschieht das durch Aufkleber die oberhalb des Zapfkopfes um die Leitung geklebt werden. (bei Ihrem Leitungsreiniger oder im Gastro-Shop erhältlich)

Und warum das Ganze?
Mit dieser Maßnahme soll eine Verwechslung der CO²-Leitung und der Getränkeleitung am Zapfkopf vermieden werden. In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, daß diese Leitungen verwechselt wurden und Getränke bei leerer CO²-Flasche über den Druckminderer in die Gasflasche gelangten. Beim Wiederbefüllen der Gasflasche wird dies oft nicht festgestellt und Korrosionsschäden sind die Folge. Im ungünstigsten Fall kann die so beschädigte Druckgasflasche explodieren.

Unsere Meinung:
Durch diese Verordnung werden die beschriebenen Gefahren nicht ausgeschaltet. Denn ein Betreiber einer Schankanlage der nicht weiß um welche Leitung es sich handelt, weiß sicher auch nicht an welchen Anschluß des Zapfkopfes die Bier oder Co²-Leitung angeschraubt wird. Sinnvoller wäre hier eine Änderung der Gewindegrößen um eine Verwechslung sicher auszuschließen.


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