Änderungen der Schankanlagenverordnung
Wie Sie sicher wissen, hat sich die Getränkeschankanlagenverordnung
wieder einmal geändert. Als Betreiber einer Schankanlage müssen
Ihre Getränkeleitungen seit dem 01.11.96 mit dem Hinweis
Getränkeleitung versehen sein. Am einfachsten geschieht das
durch Aufkleber die oberhalb des Zapfkopfes um die Leitung geklebt werden.
(bei Ihrem Leitungsreiniger oder im Gastro-Shop erhältlich)
Und warum das Ganze?
Mit dieser Maßnahme soll eine Verwechslung der CO²-Leitung und der
Getränkeleitung am Zapfkopf vermieden werden. In der Vergangenheit
ist es mehrfach vorgekommen, daß diese Leitungen verwechselt wurden
und Getränke bei leerer CO²-Flasche über den Druckminderer in die Gasflasche gelangten. Beim Wiederbefüllen der Gasflasche wird dies oft nicht festgestellt und Korrosionsschäden sind die Folge. Im ungünstigsten Fall kann die so beschädigte Druckgasflasche explodieren.
Unsere Meinung: Durch diese Verordnung werden die beschriebenen Gefahren
nicht ausgeschaltet. Denn ein Betreiber einer Schankanlage der nicht
weiß um welche Leitung es sich handelt, weiß sicher auch
nicht an welchen Anschluß des Zapfkopfes die Bier oder Co²-Leitung
angeschraubt wird. Sinnvoller wäre hier eine Änderung der
Gewindegrößen um eine Verwechslung sicher auszuschließen.
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